Von Robert Silberhorn auf Sonntag, 25. Juli 2021
Kategorie: Strategie und Führung

Fördermittel erfolgreich nutzen - Teil 9: Wie Sie zusätzliche Fördergelder einwerben

Viele Unternehmen freuen sich, wenn ein Förderprojekt abgeschlossen und die letzte Auszahlung der Fördergelder eingegangen ist. Gut so? Nicht ganz. Denn meist sind weitere Aktivitäten erforderlich, damit das Projekt zum Erfolg wird. Und auch hier können wieder neue Förderprogramme wertvolle Unterstützung leisten. Das Gros der Unternehmen unterlässt es jedoch, nach weiteren Fördermöglichkeiten zu suchen und so die Finanzierung auch anschließender Aktivitäten zu optimieren. 

Die Voraussetzungen für eine Verwertung schaffen

Ein Förderprojekt wird üblicherweise durch einen Sachbericht und einen Verwendungsnachweis abgeschlossen. Danach kann die Auszahlung der noch offenen Fördermittel erfolgen. Damit ist es aber insbesondere bei Entwicklungsprojekten noch nicht getan, denn jetzt müssen die Projektergebnisse sinnvoll verwertet werden. Und auch dafür müssen Aufwendungen getätigt werden, für die es oft weitere Unterstützung durch Fördergelder geben kann.

Die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen, die eine bessere Verwertung der Ergebnisse von Entwicklungsprojekten ermöglichen, habe ich in der folgenden Grafik aufgeführt.

Diese Aufgaben und Themen können auch schon vor oder während der Laufzeit des geförderten Projekts anstehen. Wichtig ist, dass für jede Maßnahme rechtzeitig geprüft wird, welche Fördermöglichkeiten bestehen, um so eine wettbewerbsfähige und zukunftsgerichtete Produktion aufbauen zu können, und / oder eine professionelle Vermarktung zu erreichen.

Lassen Sie sich Ihre guten Ideen fördern

In Entwicklungsprojekten entstehen häufig neue Ideen, die zu Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen führen. In vielen Fällen sind an solchen Entwicklungen mehrere Projektpartner beteiligt. Deshalb muss immer zeitnah festgehalten werden, von wem welche Ideen stammen. Gerade kleineren Unternehmen wird eine Nachlässigkeit im Berichtswesen / Reporting hier manchmal zum Verhängnis.

Ein sehr hilfreiches Programm für die Förderung von Abklärungen zu Schutzrechten ist WIPANO. Es handelt sich dabei um die „Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen.“ Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Dieses Programm ist beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe (mit Ausnahme von Unternehmens-, Steuer- und / oder Rechtsberatungen), die in den vergangenen drei Jahren keine Schutzrechtsanmeldung vorgenommen haben, können in fünf Leistungspaketen mit insgesamt bis zu 16.600 Euro gefördert werden.

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Detailprüfung hinsichtlich der Neuheit und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit, über die Schutzrechtsstrategie und Schutzrechtsanmeldung durch einen Patentanwalt - bis zur Verwertung der Idee. Die förderfähigen Leistungspakete und deren maximale Förderhöhe können der folgenden Tabelle entnommen werden:

 *KMU steht für "Kleine und mittlere Unternehmen"

Mit WIPANO werden außerdem noch die Mitarbeit von KMU und von Forschungsinstituten bei Standardisierung und Normung gefördert. Für Forschungsinstitute, für die andere Förderbeträge gelten als die in der obigen Tabelle aufgeführten Unternehmensförderungen, gibt es noch ein sechstes Leistungspaket, nämlich für die Unterstützung bei der Pflege des Schutzrechtsportfolios sowie für die Weiterführung der Verwertungsaktivitäten über die ersten Maßnahmen aus LP 5 hinaus.

Was tun, wenn die geplanten Projektmittel nicht reichen?

Geförderte Projekte sind in aller Regel sehr gut geplant. Aber auch bei guter Planung kann es zu Abweichungen bei den tatsächlich entstehenden Aufwendungen kommen. Dies gilt umso mehr bei Innovationsprojekten: Je innovativer ein Projekt, desto größer die Gefahr von Abweichungen beim erforderlichen Aufwand. So mag ein vorgesehener Lösungsweg sich als nicht durchführbar herausstellen, sodass ein anderer Weg geprüft werden muss. Oder es werden zusätzliche Analysen und Prüfungen benötigt, für die neue Kompetenzen nötig sind und die Kosten für Auftragsforschung verursachen.

Solche zusätzlichen Aufwendungen können in einem genehmigten Förderprojekt in der Regel nicht im Nachhinein angesetzt werden, und würden somit das Unternehmen belasten. Hier ist mit der neuen Forschungszulage eine ideale Ergänzung zur sonstigen Innovationsförderung geschaffen worden. Die Forschungszulage kann seit April 2021 für Projekte beantragt werden, die nicht vor dem 02.01.2020 begonnen wurden. Ideal ist, dass die Forschungszulage ergänzend zu anderen Förderprogrammen möglich ist und bis vier Jahre im Nachhinein beantragt werden kann. Hier kann also für den Fall, dass die genehmigten Fördergelder nicht reichen, noch zusätzliche Förderung von Personalkosten und Aufwand für Auftragsforschung erreicht werden. Zur Forschungszulage finden Sie Informationen im Teil 5 dieser Reihe (s. u. Auflistung und Verlinkung aller Beiträge in dieser Reihe)  sowie unter https://www.silmacon.de/downloads/ und bei Youtube https://www.youtube.com/watch?v=g3-BCLvhflM. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/.

Vielfältige Förderoptionen für Prozessinnovationen ­­

In manchen Entwicklungsprojekten stellt sich heraus, dass die am Markt vorhandenen Technologien und Verfahren zur Herstellung und Verarbeitung für die innovative Entwicklung nicht ausreichen. Es werden neue Verfahren benötigt, also Prozessinnovationen. Je nach Umfang der erforderlichen Innovationstätigkeiten und der nötigen Kompetenzen kommen hier die üblichen Innovationsförderinstrumente in Frage: Angefangen vom Innovationsgutschein, mit dem sich Unternehmen eine technische Lösung durch ein Institut erarbeiten lassen können, bis zu einem weiteren Förderprojekt auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene. Und auch hier gilt es wieder, weitere Möglichkeiten der Förderung hinsichtlich der Anmeldung von Schutzrechten, der Verwertung der Innovation oder der Forschungszulage zu prüfen und zu nutzen.

In der nächsten Folge dieser Reihe zeige ich auf, welche Fördermöglichkeiten Sie bei Investitionen nutzen können.

Bilder:

Die Blogreihe in der Übersicht:

Die Blogreihe in der Übersicht:

Teil 1 der Reihe: Fördermittel

Teil 2 der Reihe: Projektdefinition

Teil 3 der Reihe: Förderdschungel

Teil 4 der Reihe: Geeignete Fördermittel

Teil 5 der Reihe: Forschungszulagen

Teil 6 der Reihe: Gute Planung

Teil 7 der Reihe: Die Antragstellung

Teil 8 der Reihe: Die Projektdurchführung

Teil 10 der Reihe: Zukunft sichern durch GRW-Förderung

Teil 11 der Reihe: Digitalisierungsförderung



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