Von X Ehemalige VBU-Partner auf Donnerstag, 02. Mai 2019
Kategorie: Finanzen und Controlling

Shared Service Organisation Teil V - Mitarbeiterübergang

Mit einer Verlagerung von Unternehmensteilen in ein Shared Service Center erhoffen sich Unternehmen in erster Linie Kostensenkungen und effizientere Abläufe durch die Bündelung bestimmten Fachbereiche. Bei einem solchen Vorhaben gilt es aber noch etliche andere formale Erfordernisse zu bedenken.

Informationspflicht und Involvierung des Betriebsrates

Bereits bei der spezifischen Planung und eventuell schon vorher, ist es notwendig, den Betriebsrat nicht nur zu informieren, sondern ihn auch in die Planung mit einzubeziehen. Dieses insbesondere, da mit einer derartigen Änderung auch personelle Veränderungen einhergehen und dieses somit auch eine Änderung in der Betriebsorganisation bedingt.

Möglicher Verlust von Arbeitsplätzen

Eine derart tiefgreifende Veränderung führt oft genug zu personellen Herausforderungen. Die bisherigen Mitarbeiter des oder der zu verlagernden Bereiche müssen, sofern sie nicht mit in die neue Organisation gehen, einen anderen Arbeitsplatz erhalten oder im schlimmsten Fall betriebsbedingt freigestellt werden. Dieses ist mit dem Betriebsrat in der Planungsphase detailliert zu besprechen, damit im Vorfeld eine Übereinkunft erzielt werden kann.

Sauber abgrenzbare und klare Organisationeinheit

Damit die Mitarbeiter der jeweiligen Organisationseinheit (bisheriges Unternehmen / Shared Service Center) ihre Aufgaben und Befugnisse genauestens kennen, ist es notwendig, eine saubere und klare Abgrenzung der Funktionen darzustellen. Ein Personaltransfer von der bisherigen Unternehmung in das eigenständige Shared Service Center wird in der europäischen Richtlinie zum Übergang des Betriebs und der Mitarbeiter geregelt. In Deutschland finden wir Regeln im § 613 a BGB, welcher auch Bestandteil der europäischen Regel ist.

Risiken der Verlagerung

 Oft werden Shared Service Center in Länder mit einem niedrigeren Lohnniveau als in Deutschland verlagert. Allerdings sollte hier im Vorfeld eine Abwägung der eventuell vorhandenen Risiken erfolgen. Auch spielt der Zeitunterschied eine beachtliche Rolle.

Michael F. Böhne - BMS – eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  Mobil: + 49 (0)172 291 972 4

Partner im Verbund beratender Unternehmer (VBU)

Lektorat:
Katharina Daniels (Journalistin und Kommunikationsberaterin), Partnerin im VBU (Verbund beratender Unternehmer)

Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay 



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